Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
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Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
* WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
* Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
* Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund.
Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens, welcher wir mit Einfühlungsvermögen und Psychologie nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns nach Möglichkeit neutral verhalten.
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Als Eigentümer stellen Sie an eine Hausverwaltung zu Recht hohe Ansprüche.
Ihre Immobilie stellt einen hohen Wert dar, welche dementsprechend
verantwortungsbewußt zu managen ist. Nichts ist schlimmer, als bei
einer Hausverwaltung nur eine Nummer zu sein, die 'verwaltet' wird.
Jede Immobilie hat ihre Besonderheiten, weshalb wir
individuell auf Ihre Immobilie und die von Ihnen gestellten
Anforderungen eingehen.
Neben den unabdingbaren rechtlichen Kenntnissen zeichnet sich
nach unserer Auffassung eine gute Hausverwaltung vor allem durch
Engagement und Zuverlässigkeit aus.
Unser Ziel ist die
zufriedenstellende Umsetzung der uns vom Kunden übertragenen Aufgaben.
Wir würden uns freuen,
dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
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